Häufig gestellte Fragen
Mit vielen der Fragen, die Sie haben, kommen Patienten und künftige Rehabilitanden regelmäßig auf uns zu. Schauen Sie sich am besten direkt unter unseren Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen um:
Selbstverständlich. Sofern Sie sich nicht in Begleitung bei uns aufhalten und daher ein Doppelzimmer bevorzugen, sind Sie unserer Klinik grundsätzlich in einem Einzelzimmer untergebracht.
Ja, ein Aufenthalt mit Partner ist möglich. Zu diesem Zweck verfügen wir auch über ein Kontingent an Doppelzimmern. Falls Sie in Begleitung zu uns kommen möchten, sprechen Sie uns bitte frühzeitig persönlich an. Dann besprechen wir weitere Details der Unterbringung mit Ihnen.
Eine Checkliste mit den wichtigsten Gegenständen und Unterlagen können Sie sich unten auf dieser Seite herunterladen.
Unsere Zimmer sind grundsätzlich mit Kabel-TV und Telefon ausgestattet. Das Fernsehgerät steht Ihnen natürlich kostenlos zur Verfügung. Außerdem hat jedes Zimmer ein eigenes Bad mit Dusche und WC.
Alle Zimmer sind mit einem WLAN-Zugang ausgestattet. Für die Nutzung des Internets per WLAN können Sie an der Rezeption ein Ticket für den gewünschten Zeitraum erwerben.
Gegen eine geringe Gebühr stehen eine Waschmaschine und ein Trockner für unsere Gäste bereit.
Im Regelfall können Sie mit der Ankunft des Fahrdienstes zwischen 10 und 12 Uhr rechnen. Wir bitten um Nachsicht, dass die Ankunftszeit je nach Verkehrslage abweichen kann.
Wenn Sie mit dem PKW anreisen, stehen Ihnen ca. 300m vom Haus entfernt kostenfreie Parkmöglichkeiten auf einem Großraumparkplatz zur Verfügung. Auf Wunsch können Sie aber auch einen Parkplatz direkt am Klinikgelände anmieten. Sie erhalten dann einen separaten Schlüssel, der Ihnen die Zufahrt ermöglicht. Für Diebstahl oder Schäden an Ihrem Fahrzeug können wir leider keine Haftung übernehmen.
Wenn Sie mit der Bahn anreisen, steigen Sie am Bahnhof Lippstadt aus. Sie können uns einige Tage vor Ihrer Anreise telefonisch informieren, falls Sie am Bahnhofsgebäude abgeholt werden möchten. Bitte beachten Sie die Reisekostenbestimmungen Ihres Kostenträgers bei Fragen zur Erstattung Ihrer Anreisekosten.